Rosemarie Helwig wurde von der Hauptversammlung der Easy Software AG, Mülheim a.d.R., am 26. Juli 2012 zum Sonderprüfer nach § 142 AktG bestellt.
Gegenstand der Sonderprüfung bei der Easy Software AG sind sämtliche Geschäfte, die zwischen der Easy Software AG und nahestehenden Personen abgeschlossen wurden. Hierbei soll festgestellt werden, ob die Geschäfte der Easy Software AG mit nahestehenden Personen „at-arms‘-length“, also wie unter fremden Dritten, abgeschlossen und durchgeführt wurden.