Veröffentlichung des Berichts über die Sonderprüfung bei der Easy Software AG

Die Easy Software AG hat im Rahmen einer Ad-hoc Mitteilung nach § 15 WpHG auf die Veröffentlichung des Berichts der Sonderprüferin Rosemarie Helwig hingewiesen.

Gleichzeitig wurde der Bericht von der Sonderprüferin beim Handelsregister Duisburg zur Veröffentlichung eingereicht. Gegenstand der Untersuchungen von Rosemarie Helwig und ihrem Team waren die Geschäftsbeziehungen mit nahe stehenden Personen und Unternehmen der EASY SOFTWARE AG.

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