Moderne Unternehmen jeder Größenordnung sind kontinuierlich zunehmenden und immer komplexer werdenden gesetzlichen Vorgaben ausgesetzt. Gleichzeitig haben die Skandale der jüngeren Vergangenheit gezeigt, dass die Toleranz der Öffentlichkeit und des Rechtssystems gegenüber Rechtsverstößen von Unternehmen deutlich abgenommen hat.
Als Konsequenz hieraus intensiviert sich für GmbH-Geschäftsführer und Vorstände von Aktiengesellschaften das Risiko der persönlichen Haftung aus der im GmbH-Gesetz und Aktiengesetz vorgeschriebenen „Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters“. Das seit 2009 geltende Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz hat diese Haftung dadurch verschärft, dass es die Unternehmensleitung verpflichtet, geeignete Risikomanagementsysteme einzurichten, die insbesondere Rechtsverstöße von Unternehmen, so genannte Compliance-Verstöße, verhindern sollen. Ebenso ist die Geschäftsleitung verpflichtet, das Unternehmen gegen Compliance-Verstöße seitens Dritter (z.B. Diebstahl geistigen Eigentums) zu schützen.
Mit unserer Begleitung sind unsere Mandanten nicht nur in der Lage, die vielfältigen Kosten eines Compliance-Verstoßes zu vermeiden, sondern darüber hinaus ihre aktuellen Prozesskosten zu senken.
Unsere Leistungen: