Forensic

Sonderprüfungen und -untersuchungen

Erläuterungen:
Die Aufklärung und Aufbereitung von Sachverhalten bei Verdacht auf wirtschaftskriminelle Handlungen, bei sonstigen Compliance-Verstößen oder besonderen Fragestellungen sind insbesondere die Kernkompetenzen von unserem Partner Rosemarie Helwig.
Die Aufklärung und Aufbereitung von Sachverhalten bei Verdacht auf wirtschaftskriminelle Handlungen, bei sonstigen Compliance Verstößen oder besonderen Fragestellungen ist unsere Kernkompetenz.

Die für uns als Wirtschaftsprüfer geltende gesetzliche Pflicht zur Wahrung unserer Unabhängigkeit sowie zur Verschwiegenheit bildet insbesondere bei forensischen Sonderuntersuchungen sowie Sonderprüfungen gem.
§ 142 AktG die Grundlage für das Vertrauensverhältnis zu unseren Mandanten.

Bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten schaffen wir schnellst möglichst Transparenz über die fraglichen Sachverhalte. Dabei führen wir die Sonderuntersuchungen effizient und fokussiert durch. Bei Fragen zu forensischen IT-Lösungen zur Beweissicherung sowie zur Datenanalyse arbeiten wir mit unseren Netzwerkspezialisten, bei rechtlichen Fragestellungen mit kooperierenden Rechtsanwälten zusammen.

Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit bei den großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit Projekten jeglicher Größenordnung und teilweise mit erheblichem Öffentlichkeitsinteresse leisten wir nicht nur reine Sachverhaltsaufklärung. Vielmehr verfügen wir auch über die Erfahrung, unseren Auftraggebern die Bandbreite der jeweils vorhandenen Reaktionsmöglichkeiten unter Abwägung der relevanten Vor- und Nachteile aufzuzeigen. Auf diese Weise kann das Management die aus Unternehmenssicht optimalen Maßnahmen unter Berücksichtigung rechtlicher Konsequenzen, des Umgangs mit Betroffenen, der Minimierung des Schadens sowie der Auswirkungen auf die Öffentlichkeitsarbeit identifizieren.

Auf der Basis der bei einer Sonderprüfung bzw. -untersuchung gewonnenen Erkenntnisse oder auch präventiv unterstützen wir unsere Mandanten bei der Entwicklung von Präventionsmaßnahmen mit dem Ziel, wirtschaftskriminelle Handlungen zu vermeiden und einzudämmen.

Unsere Leistungen:

  • Aufklärung und Sachverhaltsaufbereitung im Rahmen von:
    • Verletzung von Datenschutzgesetz, -richtlinien und sonstigen Vorschriften
    • Preisabsprachen
    • Ertragsteuer- und Lohnsteuerbetrug
    • Zollbetrug
    • Umsatzsteuerbetrug (Scheinrechnungen, Karussellgeschäfte)
    • Geldwäscherelevante Geschäftsvorfälle
    • Unregelmäßigkeiten bei erhaltenen und gezahlten Provisionen
    • Verlust von Anlagevermögen und Vorratsvermögen (Inventurdifferenzen)
    • Veruntreuung von Bargeld/flüssigen Mitteln
    • Bestechung/Korruption (einschl. Identifikation von „schwarzen Kassen“)
    • Managementbetrug
    • Bilanzfalschdarstellung, Bilanzbetrug
  • Überprüfung der
    • Geschäftstätigkeit von Vorstands-, Geschäftsführungs- und sonstigen Organ-Mitgliedern
    • Geschäfte mit nahe stehenden Personen und Unternehmen
    • Transaktionsprozesse im Bereich M&A (Abgleich von Soll- und Ist-Prozessen unter Beachtung von sog. „Best Practice“)
    • Ausschreibungs- und Vergabeverfahren im Einkauf
  • Analyse von
    • Eingangsrechnungen (Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung, Ermittlung und Berechnung von Marktpreisen)
    • Posten der Kosten- und Leistungsrechnung (z.B. „verlustbringende“ Verträge, Preiskalkulationen, Gewinnverteilung bei ARGEs und Joint Ventures)
    • Mittelzugang- und Mittelverwendung
    • Verwendung von zweckgebundenen Mitteln bei Stiftungen, Vereinen und Fondsgesellschaften
    • Leistungen und Rechnungen von Lieferanten („subcontractors“)

Die oben beschriebenen Leistungen können auch Gegenstand einer Sonderprüfung nach §142 AktG sein. Der Nutzen für unsere Mandanten:

  • Die gesetzliche Pflicht des Wirtschaftsprüfers zur Unabhängigkeit sichert professionelle Beratung und Berichterstattung.
  • Die gesetzliche Pflicht des Wirtschaftsprüfers zur Verschwiegenheit sichert Diskretion.
  • Unsere Erfahrung bei der Aufklärung und Aufbereitung von Sachverhalten, auch unter Einbindung von IT-Expertise und deren technischen Möglichkeiten, sorgt für schnelle und hohe Transparenz.
  • Identifizierung von „Best Practice“-Reaktionsmöglichkeiten gewährleistet Sicherheit im Umgang mit Wirtschaftskriminalität.
Caperium Forensic Services GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | Ulrichsteiner Str. 14 | 36325 Feldatal
© 2020 Best IT Solution e.K.