Kleinaktionäre fordern Sonderprüfung nach § 142 AktG bei Wirecard
Das Handelsblatt veröffentlichte am 13.01.2020 - neben weiteren Wirtschaftstageszeitungen - einen Artikel, wonach ein von der Hauptversammlung zu beauftragender Sonderprüfer die Bilanzen von Partnerunternehmen der Wirecard AG wegen aufgekommener Vorwürfe der Bilanzfälschung durchleuchten sollte. Der Antrag auf die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung wurde durch Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, Berlin, vorbereitet. Nach diesem Antrag sollte in der außerordentlichen Hauptversammlung die Sonderprüfung beschlossen werden und die Caperium Forensic Services GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, vertreten durch Rosemarie Helwig, als Sonderprüfer bestellt werden. Auch aufgrund der etwa gleichzeitig vom Aufsichtsrat der Wirecard AG beauftragten Sonderprüfung durch KPMG und des Wartens auf deren Ergebnisse ist es zu einer a.o. HV der Wirecard AG nicht mehr gekommen.
Bestellungen von Rosemarie Helwig zum Sonderprüfer nach § 142 AktG
Rosemarie Helwig wurde im August 2012 zum Sonderprüfer nach § 142 AktG bei der börsennotierten Easy Software AG, Mühlheim a.d.R., und im August 2015 zum Sonderprüfer bei einer weiteren börsennotierten Aktiengesellschaft, der Joh. Friedrich Behrens AG, Ahrensburg, bestellt. Die Sonderprüfungsberichte hierzu wurden jeweils beim zuständigen Handelsregister eingereicht und können dort eingesehen werden (vgl. auch zu „Referenzen“).
Schadensersatzansprüche aus Unternehmensakquisition (Post Merger Litigation)
Von einer international arbeitenden Rechtsanwaltsgesellschaft mit dem Schwerpunkt „Litigation“ und „Arbitration“ wurden wir beauftragt, ein Sachverständigengutachten zu einer grenzüberschreitenden rechtlichen Auseinandersetzung im Rahmen eines Unternehmenskaufes zu erstellen. Hierbei ging es um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Käufers einer Unternehmensgruppe gegen den Verkäufer aufgrund der Nichteinhaltung von Eigenkapitalgarantien für das erworbene Unternehmen. Zudem sollten weitere Schadensersatzansprüche gegen die Geschäftsführer des gekauften Unternehmens aufgrund der Verletzung von Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Annahme und Durchführung von verlustbringenden Aufträgen geltend gemacht werden. Wir wurden damit beauftragt, erforderliches Beweismaterial zu identifizieren und gerichtsverwertbar aufzubereiten.
Grenzüberschreitende Wirtschaftskriminalität – Verstoß gegen Zoll-und „Anti Dumping“ Gesetze
Von der Muttergesellschaft einer mittelständischen Vertriebsgesellschaft der Lebensmittelchemie erfolgte unsere Beauftragung, Lieferungen aus asiatischen Herkunftsländern im Hinblick auf systematische und professionell organisierte Verstöße gegen europäische „Anti Dumping“ Gesetze sowie zollrechtliche Vorschriften zu untersuchen. Von der Muttergesellschaft einer mittelständischen Vertriebsgesellschaft der Lebensmittelchemie erfolgte unsere Beauftragung, Lieferungen aus asiatischen Herkunftsländern im Hinblick auf systematische und professionell organisierte Verstöße gegen europäische „Anti Dumping“ Gesetze sowie zollrechtliche Vorschriften zu untersuchen.
Untreue seitens des Vorstands
Bei dem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft der IT-Branche gingen Hinweise auf dienstvertragswidrige Handlungen seitens eines Vorstandsmitglieds ein. Bei diesem sensiblen Vorgang bestand der Verdacht auf Untreue in Form der Anschaffung von Vermögensgegenständen für den privaten Bedarf zu Lasten des Unternehmens. Aus diesem Grund wurden wir beauftragt, eine Sonderuntersuchung hinsichtlich der Verifizierung der erhobenen Vorwürfe durchzuführen und den eventuell entstandenen Schaden zu ermitteln. Darüber hinaus haben wir die Vertretungsbefugnisse des Vorstands und die Verantwortlichkeiten auch in Bezug auf die Haftung der Organe analysiert und Vorschläge zur Verbesserung der Governance-Strukturen erarbeitet. Bei dem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft der IT-Branche gingen Hinweise auf dienstvertragswidrige Handlungen seitens eines Vorstandsmitglieds ein. Bei diesem sensiblen Vorgang bestand der Verdacht auf Untreue in Form der Anschaffung von Vermögensgegenständen für den privaten Bedarf zu Lasten des Unternehmens.
Reisekosten- und Abrechnungsbetrug
Bei einem DAX 30 Unternehmen wurde unter der Projektverantwortung von Rosemarie Helwig die Untersuchung eines umfangreichen Reise-kostenbetrugs mit medialer Öffentlichkeitswirkung durchgeführt. Neben der Aufklärung des Sachverhaltes wurde zusätzlich die Verletzung der Aufsichts- und Sorgfaltspflichten seitens der Organmitglieder des Unternehmens untersucht. Die besondere Herausforderung bei diesem Projekt bestand aus der komplexen Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Parteien wie z.B. der Internen Revision des Unternehmens, der Staatsanwaltschaft und einer großen Anwaltskanzlei. Aufgrund der enormen Öffentlichkeitswirkung stand die Untersuchung unter besonderem Zeit- und Qualitätsdruck. Zudem war die Präsentation der sensiblen Untersuchungsergebnisse im Vorfeld mit den unterschiedlichen Interessensgruppen abzustimmen und dennoch präzise und umfassend unter Berücksichtigung professioneller Unabhängigkeit durchzuführen.
Management Audit zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
Vom Board einer britischen, börsennotierten Fondsgesellschaft mit dem Geschäftszweck der Beteiligung an Flughäfen in Mittel- und Osteuropa wurde die Detailuntersuchung von bereits identifizierten Organisationsverstößen beauftragt.
Hierbei stand die persönliche Verantwortung und Verstrickung von Mitgliedern des Top-Managements im Vordergrund, um entsprechende Schadensersatzansprüche des Unternehmens nach britischem Recht geltend machen zu können.
Im Anschluss wurden wir zudem beauftragt, weitere Geschäftsvorfälle, insbesondere den Erwerb von Beteiligungsgesellschaften, im Hinblick auf deren Werthaltigkeit zu untersuchen. Das gesamte Projekt wurde von Rosemarie Helwig geleitet und erfolgte in enger Abstimmung mit dem Board sowie mehreren Anwaltskanzleien aus dem europäischen Ausland. Vom Board einer britischen, börsennotierten Fondsgesellschaft mit dem Geschäftszweck der Beteiligung an Flughäfen in Mittel- und Osteuropa wurde die Detailuntersuchung von bereits identifizierten Organisationsverstößen beauftragt.