Kleinaktionäre fordern Sonderprüfung nach § 142 AktG bei Wirecard mit der Caperium Forensic Services GmbH als Sonderprüfer

Nach Pressemitteilungen im Januar 2020 – u.a. im Handelsblatt am 13.01.2020 – sollte in einer außerordentlichen Hauptversammlung der Wirecard AG eine Sonderprüfung beschlossen werden und die Caperium Forensic Services GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, vertreten durch Rosemarie Helwig, als Sonderprüfer bestellt werden. Auch aufgrund der etwa gleichzeitig vom Aufsichtsrat der Wirecard AG beauftragten Sonderprüfung durch KPMG und des Wartens auf deren Ergebnisse ist es zu einer a.o. HV der Wirecard AG nicht mehr gekommen.

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