Forensic

Litigation & Arbitration

Als Wirtschaftsprüfer unterstützen wir mit unserer forensischen Kompetenz sowie unser Bewertungsexpertise Rechtsanwaltskanzleien im Rahmen ihrer Tätigkeit in sog. „Litigation“ oder „Arbitration“-Verfahren. Die Beauftragung erfolgt dabei entweder durch die Rechtsanwaltskanzlei oder in direktem Auftragsverhältnis mit dem Mandanten.

In „Litigation“-Verfahren werden Auseinandersetzungen in Form gerichtlicher Auseinandersetzungen ausgetragen. Im Rahmen von „Arbitration“-Verfahren werden Streitigkeiten zwischen Parteien auf Grund vertraglicher Vereinbarungen einem nicht-öffentlichen Schiedsgericht übertragen und dort entschieden. Gegenstand derartiger Verfahren sind häufig Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauprojekten, Kooperationsvereinbarungen (joint ventures) oder Unternehmenstransaktionen sowie Sorgfaltspflichtverletzungen. Zudem stellt die Ermittlung und Bewertung entsprechender Schadensersatzansprüche in vielen Fällen einen zentralen Aspekt der Auseinandersetzung dar.

Der Erfolg der klagenden oder beklagten Partei hängt hierbei meist von einer sauberen Sachverhaltsaufklärung und der daraus resultierenden Beweisführung ab. Zusätzlich bedarf es professioneller Expertise bei der Bewertung der zur Diskussion stehenden Schäden. Bei beiden Aspekten helfen wir Rechtsanwälten mit unserer Kompetenz und unserer Erfahrung auf den Gebieten der forensischen Sachverhaltsaufklärung und der Bewertung, damit sie die Prozessführung und -taktik für ihre Mandanten optimal gestalten können.


Unsere Leistungen:

  • Grundsätzliche Aufklärung und Sachverhaltsaufbereitung (Dokumentation) z.B. im Rahmen von:
    • Vertragsverletzungen
    • Unregelmäßigkeiten im Rahmen von Unternehmenstransaktionen
    • Bilanzfalschdarstellung, Bilanzbetrug
    • Managementbetrug
    • Veruntreuung von Bargeld/flüssigen Mitteln
    • Verlust von Anlagevermögen und Vorratsvermögen (Inventurdifferenzen, Unterschlagung)
    • Ertragsteuer- und Lohnsteuerbetrug
    • Preisabsprachen
    • Verletzung von Datenschutzgesetz, -richtlinien und sonstigen Vorschriften
  • Überprüfung der
    • Geschäftstätigkeit von Vorstands-, Geschäftsführungs- und sonstigen Organ-Mitgliedern zwecks Identifizierung von Sorgfaltspflichtverletzungen
  • Analyse von
    • Eingangsrechnungen (Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung, Ermittlung und Berechnung von Marktpreisen)
    • Posten der Kosten- und Leistungsrechnung (z.B. „verlustbringende“ Verträge, Preiskalkulationen, Gewinnverteilung bei ARGEs und Joint Ventures)
    • Mittelzugang- und Mittelverwendung
    • Verwendung von zweckgebundenen Mitteln bei Stiftungen, Vereinen und Fondsgesellschaften
    • Leistungen und Rechnungen von Lieferanten („subcontractors“)
  • Bewertung von:
    • entstandenen Schäden
    • Schadensersatzansprüchen
  • Alle oben genannten Tätigkeiten führen wir alternativ zu einer unterstützenden Funktion für eine klagende oder beklagte Partei auch in der Funktion als unabhängiger Experte (sog. „expert whitness“) durch.
  • Der Nutzen für unsere Mandanten:
  • Als Wirtschaftsprüfersozietät stehen wir in keinem Konkurrenzverhältnis zu Anwaltskanzleien.
  • Vielmehr unterstützen wir diese mittels unserer fachlichen Kompetenz auf den Gebieten der Sachverhaltsaufklärung in Wirtschaftsfragen und der Bewertung von Schadensersatzansprüchen.
  • Die gesetzliche Pflicht des Wirtschaftsprüfers zur Unabhängigkeit sichert professionelle Beratung und Berichterstattung.
  • Die gesetzliche Pflicht des Wirtschaftsprüfers zur Verschwiegenheit sichert Diskretion.
  • Unsere Erfahrung bei der Aufklärung und Aufbereitung von Sachverhalten, auch unter Einbindung von IT-Expertise und deren technischen Möglichkeiten, sorgt für schnelle und hohe Transparenz und damit für eine optimierte Prozessführung.
Caperium Forensic Services GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | Ulrichsteiner Str. 14 | 36325 Feldatal
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