Als Wirtschaftsprüfer unterstützen wir mit unserer forensischen Kompetenz sowie unser Bewertungsexpertise Rechtsanwaltskanzleien im Rahmen ihrer Tätigkeit in sog. „Litigation“ oder „Arbitration“-Verfahren. Die Beauftragung erfolgt dabei entweder durch die Rechtsanwaltskanzlei oder in direktem Auftragsverhältnis mit dem Mandanten.
In „Litigation“-Verfahren werden Auseinandersetzungen in Form gerichtlicher Auseinandersetzungen ausgetragen. Im Rahmen von „Arbitration“-Verfahren werden Streitigkeiten zwischen Parteien auf Grund vertraglicher Vereinbarungen einem nicht-öffentlichen Schiedsgericht übertragen und dort entschieden. Gegenstand derartiger Verfahren sind häufig Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauprojekten, Kooperationsvereinbarungen (joint ventures) oder Unternehmenstransaktionen sowie Sorgfaltspflichtverletzungen. Zudem stellt die Ermittlung und Bewertung entsprechender Schadensersatzansprüche in vielen Fällen einen zentralen Aspekt der Auseinandersetzung dar.
Der Erfolg der klagenden oder beklagten Partei hängt hierbei meist von einer sauberen Sachverhaltsaufklärung und der daraus resultierenden Beweisführung ab. Zusätzlich bedarf es professioneller Expertise bei der Bewertung der zur Diskussion stehenden Schäden. Bei beiden Aspekten helfen wir Rechtsanwälten mit unserer Kompetenz und unserer Erfahrung auf den Gebieten der forensischen Sachverhaltsaufklärung und der Bewertung, damit sie die Prozessführung und -taktik für ihre Mandanten optimal gestalten können.
Unsere Leistungen: