Aufgrund unserer langjährigen Berufserfahrung als Partner bei großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verfügen wir über umfangreiche Erfahrung bei der Implementierung von internen Kontrollsystemen sowohl bei großen wie auch bei mittelständischen Unternehmen. Interne Kontrollsysteme dienen einerseits der Sicherung der Qualität von unternehmensinternen Abläufen, andererseits dem Schutz vor wirtschaftskriminellen Aktivitäten seitens unternehmensexterner oder unternehmensinterner Personen (sog. Prävention).
Insbesondere unser Partner Rosemarie Helwig verfügt über intensive Projekterfahrung aufgrund ihrer mehrjährigen verantwortlichen Leitung derartiger Projekte bei großen und kleinen Unternehmen. Aufgrund dieser Erfahrung gepaart mit unserer Expertise im Bereich Compliance Management entwickeln wir maßgeschneiderte Systeme zur Vorbeugung, Aufdeckung und Aufarbeitung von Wirtschaftskriminalität und Korruption.
Derartige Systeme bestehen in der Regel aus mehreren Elementen (z.B. ethischen Kodizes oder einer interne Revision), die in der Organisation eines Unternehmens in unterschiedlicher Ausprägung vorhanden sein können. Bei der Planung berücksichtigen wir die wechselseitigen Abhängigkeiten der Elemente untereinander und erreichen somit einen effektiveren Schutz gegen Wirtschaftskriminalität.
Unsere Leistungen:
Aus dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ergeben sich neue Anforderungen an das interne Kontrollsystem und im Falle von Mängeln potentielle Haftungsrisiken für Vorstand / Geschäftsführung und den Aufsichtsrat. Wir identifizieren die Kontrollschwächen und leiten daraus Handlungsempfehlungen als Grundlage für die Verbesserung der bestehenden Kontrollen ab.